Ruhezeit Mitgliedschaft ab 01.01.2024

  • Die Ruhezeit kann nur schriftlich per Brief oder per E-Mail beantragt werden.
  • Die Ruhezeit muss mindestens 4 Wochen betragen und es muss ein Enddatum genannt werden. Ab diesem Enddatum wird der anteilige Mitgliedsbeitrag automatisch wieder eingezogen.
  • Eine Rückerstattung im Nachhinein ist nicht möglich.
  • Die Ruhezeit kann schriftlich verlängert oder verkürzt werden.
  • Die Ruhezeit beginnt frühestens am Tag, an dem der Transponder im Studio abgegeben wird, da auch das Hellenstein Bad in dieser Zeit nicht genutzt werden kann.
  • Der Einzug des Mitgliedbeitrages wird ausgesetzt, es wird lediglich ein Verwaltungs- und Stilllegungsbeitrag von 1,00 € / Woche berechnet.